Wieder mal die 60204-1, diesmal Kapitel 8.2.8 "Zusätzliche Anforderungen an den Schutz-Potentialausgleich für elektrische Ausrüstung mit Erdableitströmen größer als AC oder DC 10 mA" - es geht um die korrekte Interpretation des Einleitungssatzes:
Geht es lediglich um den Schutzleiter(strom) der Netzanschlussstelle der (Gesamt-)Maschine?Wo elektrische Ausrüstung an irgendeinen Netzanschluss einen Erdableitstrom (z.B. elektrische Antriebsysteme für regelbare Drehzahl oder Ausrüstung für Informationstechnik) von mehr als AC oder DC 10 mA hat, muss (müssen) eine oder mehrere der folgenden Bedingungen für das Schutzleitersystem erfüllt werden: [...]
Sinn und Zweck des Abschnittes ist meiner Meinung nach, das Risiko einer möglichen gefährlichen Berührspannung an Maschinenteilen/ der gesamten Maschine mit den im Kapitel nachfolgenden Maßnahmen zu senken.
Demnach sollte doch auch zwischen Hauptschrank und allen von diesem versorgten dezentralen Steuerschränken eine "Maßnahmenprüfung" erfolgen... was ich auch mit dem Wort "Schutzleitersystem" in Verbindung bringe.
Deshalb die Frage: Ist der Anschluss der dezentralen Steuerschränken (und dann wiederum die abgehenden Anschlüsse) jedesmal ein seperater "Netzanschluss", den man überprüfen muss?
Ich denke schon. Auch die Fachliteratur (VDE Schriftenreihe 26 - 7. Auflage) sagt im Kommentar auf Seite 207:
Gibt's irgendwo eine VDE-Definition was man unter "Netzanschluss" zu verstehen hat?Wenn jedoch ein Schutzleiter betriebsmäßig einen Ableitstrom führt, [...]
Entweder man sagt: "Die Anschlussstelle der Anlage/Maschine an das (Betreiber-)Netz (bis zum Hauptschalter)"
oder
"Anschluss eines elektrischen Betriebsmittels an das (Betreiber-)Netz - egal wie viele Verbindungen und Schalter dazwischen sind"
Mit freundlichen Grüßen
Gelbschnabel