E-Anschluss für Schienefahrzeuge
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E-Anschluss für Schienefahrzeuge
Moin zusammen,
Triebfahrzeuge verfügen manchmal über Anschlüsse für eine Fremdversorgung (Vorwärmung, Ladung, ...).
Gibt es hierzu ein Regelwerk, welches hierzu eine (verpolungssichere) blaue CEE-Steckverbindung bei Wechselstromkreisen fordert?
Im konkreten Fall befindet sich ein Ladegerät mit Schukostecker auf einer Lok.
Gruß Olaf
Triebfahrzeuge verfügen manchmal über Anschlüsse für eine Fremdversorgung (Vorwärmung, Ladung, ...).
Gibt es hierzu ein Regelwerk, welches hierzu eine (verpolungssichere) blaue CEE-Steckverbindung bei Wechselstromkreisen fordert?
Im konkreten Fall befindet sich ein Ladegerät mit Schukostecker auf einer Lok.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: E-Anschluss für Schienefahrzeuge
Hallo Olaf,
Normativ kann ich erst morgen schauen. Verpolungssicher ist aber in meinen Augen logisch. Und ist bei dem Betreiber mit den roten Fahrzeugen auf der Schiene je Auftrag geregelt ob blau oder rot je nach vorhandener Infrastruktur ... so wurde es uns von den Systemingenieuren gesagt....
MFG Falcon4
Normativ kann ich erst morgen schauen. Verpolungssicher ist aber in meinen Augen logisch. Und ist bei dem Betreiber mit den roten Fahrzeugen auf der Schiene je Auftrag geregelt ob blau oder rot je nach vorhandener Infrastruktur ... so wurde es uns von den Systemingenieuren gesagt....
MFG Falcon4
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Re: E-Anschluss für Schienefahrzeuge
Moin Falcon,
es geht um eine NE-Bahn. Ggf. hat dort jemand einfach ein "normales" Ladegerät reingestellt. Dies hat dann wohl einen Schuko-Stecker gehabt. Details habe ich leider nicht in ausreichender Menge dazu.
Gruß Olaf
es geht um eine NE-Bahn. Ggf. hat dort jemand einfach ein "normales" Ladegerät reingestellt. Dies hat dann wohl einen Schuko-Stecker gehabt. Details habe ich leider nicht in ausreichender Menge dazu.
Gruß Olaf
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Re: E-Anschluss für Schienefahrzeuge
Hallo,
die große Eisenbahn hat blaue CEE-Kupplungen 16 A.
In Hildesheim wurde die Rangierlok von Autozug damit geladen und geheizt.
Ich weiß nicht mehr, ob das Hensel-Gehäuse, wo das PUR-Kabel heraus kam einen RCD hatte.
Ich denke, das hat auch Gründe der Robustheit.
Wenn eine kleine Eisenbahn eine Schuko-Kupplung hat,
weiß ich nicht was dagegen spricht.
Logischerweise müssen die beiden Adern isoliert zum Ladetrafo geführt werden.
Die Kühlwasserheizungen der PKW (Calix) haben auch Schuko-Kupplungen.
...
die große Eisenbahn hat blaue CEE-Kupplungen 16 A.
In Hildesheim wurde die Rangierlok von Autozug damit geladen und geheizt.
Ich weiß nicht mehr, ob das Hensel-Gehäuse, wo das PUR-Kabel heraus kam einen RCD hatte.
Ich denke, das hat auch Gründe der Robustheit.
Wenn eine kleine Eisenbahn eine Schuko-Kupplung hat,
weiß ich nicht was dagegen spricht.
Logischerweise müssen die beiden Adern isoliert zum Ladetrafo geführt werden.
Die Kühlwasserheizungen der PKW (Calix) haben auch Schuko-Kupplungen.
...
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Re: E-Anschluss für Schienefahrzeuge
Moin Falcon,
hat Deine Recherche schon etwas ergeben?
Gruß Olaf
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Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: E-Anschluss für Schienefahrzeuge
Moin Olaf,
Meine Recherche hat momentan noch nichts ergeben. Ich befürchte auch da wird es normativ keine Festlegung geben. Höchstens vielleicht IP Anforderungen aber das wäre evtl weit hergeholt evtl gibt es die schuko Einspeisung auch in ip67 o 68 ....
MfG
Falcon4
Meine Recherche hat momentan noch nichts ergeben. Ich befürchte auch da wird es normativ keine Festlegung geben. Höchstens vielleicht IP Anforderungen aber das wäre evtl weit hergeholt evtl gibt es die schuko Einspeisung auch in ip67 o 68 ....
MfG
Falcon4
- Elt-Onkel
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Re: E-Anschluss für Schienefahrzeuge
Hallo,
es könnte sein, daß die DB eine diesbezügliche Konzernrichtlinie hat.
Wie, und wo man die findet, weiß ich leider nicht.
An den von mir beobachteten CEE-Steckverbindungen der DB gab es noch eine Besonderheit:
Man hatte den Schraub-Kragen durchbohrt, und eine Schraube (M5?) eingezogen.
Vermutlich als Schutz gegen unbeabsichtigtes Entkoppeln.
Nach meiner Meinung wurde damit aber der Schutz (IP67 ?) aufgehoben.
…
es könnte sein, daß die DB eine diesbezügliche Konzernrichtlinie hat.
Wie, und wo man die findet, weiß ich leider nicht.
An den von mir beobachteten CEE-Steckverbindungen der DB gab es noch eine Besonderheit:
Man hatte den Schraub-Kragen durchbohrt, und eine Schraube (M5?) eingezogen.
Vermutlich als Schutz gegen unbeabsichtigtes Entkoppeln.
Nach meiner Meinung wurde damit aber der Schutz (IP67 ?) aufgehoben.
…