Leitungen im Kanal abmanteln?
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hallo Hadde,
Da aber Prüfer sehr kreativer Leute sind, könntest du fragen ob der "Kanal" nicht ein Gerät darstellen sollte. (Wäre zwar Quatsch aber preisgünstig!)
2. wenn keine Klemme ->Wago
.........alternativ zu Wago gabs bei uns noch (lange genug) abschneiden und Isoband.
Das sind aber Dinge die evtl. mit Prüfern geklärt werden müssen.
Saubere und wohl allgemein anerkannte Ausführung ist PE-Klemme und wenn nicht vorhanden Wago.
du musst beweisen, mit deinem Prüfstück (nicht mit Diskussion vor Ort), dass Dir das bekannt und bewusst ist.
Du hast SK2 (bei uns alten noch als Schutzisioliertes Gehäuse bekannt)
Zunächst grundsätzlich ohne Schutzleiter bei Verbrauchern.
Bei Verteilern muß der Schutzleiter eingeführt werden um weiterverbunden zu
werden. (Gehäuse bleibt Schutzisoliert)
Als zweites hast du die Ausführungen Z.B. bei Prüfungen (das hat mit dem obigen eigentlich nichts zu tun) Hier haben die "Helden des VDE" neue Begriffe geschaffen, die knapp neben der SK1/SK2 liegen. Geräte mit und ohne Schutzleiter.
Hier ist der Schtuzleiter teilweise aus EMV-Gründen (Kondensator etc.) in schtuzisoliertes Gehäuse eingeführt. Dann wird das zum Begriffs-Chaos.
Gruß
jf27el
Das würde ich mit dieser Erklärung in den Bereich der "großen Mär" stecken.Hadde hat geschrieben: Meine Frage:
Muss man, wenn eine Leitung in den Verdrahtungskanal "eingeführt" wird den Mantel abisolieren?
Eventuell Platzmangel oder Wärmeabführung/Wärmeentwicklung ein Grund?
Hintergrund:
In einer Gesellenprüfung wurde dies von den Prüfern gefordert.
Diese kann ich aber nicht fragen, da ich nicht dabei war.
Da aber Prüfer sehr kreativer Leute sind, könntest du fragen ob der "Kanal" nicht ein Gerät darstellen sollte. (Wäre zwar Quatsch aber preisgünstig!)
1. auf PE-KlemmeHadde hat geschrieben:2. Frage Anderes Thema:
Wenn ich einen Leitung in einen AP Schalter einführe (Plastikgehäuse) und dieser keine PE-Anschlussklemme besitzt, muss ich dann eine Wago klemme auf den PE stecken?
2. wenn keine Klemme ->Wago
.........alternativ zu Wago gabs bei uns noch (lange genug) abschneiden und Isoband.
Das sind aber Dinge die evtl. mit Prüfern geklärt werden müssen.
Saubere und wohl allgemein anerkannte Ausführung ist PE-Klemme und wenn nicht vorhanden Wago.
Hadde hat geschrieben:Die wahrschinlichkeit, dass der PE an eine zu lang abisolierte Ader gerät ist gering aber dennoch da.
du musst beweisen, mit deinem Prüfstück (nicht mit Diskussion vor Ort), dass Dir das bekannt und bewusst ist.
Hier machst Du eines der Paradoxons des VDE auf.Hadde hat geschrieben: Schutzklassendifferenz?
(PE) SK1 in SK2 Gehäuse?
Wenn ja, warum ist es dann mit einer PE-Anschlussklemme erlaubt?
Du hast SK2 (bei uns alten noch als Schutzisioliertes Gehäuse bekannt)
Zunächst grundsätzlich ohne Schutzleiter bei Verbrauchern.
Bei Verteilern muß der Schutzleiter eingeführt werden um weiterverbunden zu
werden. (Gehäuse bleibt Schutzisoliert)
Als zweites hast du die Ausführungen Z.B. bei Prüfungen (das hat mit dem obigen eigentlich nichts zu tun) Hier haben die "Helden des VDE" neue Begriffe geschaffen, die knapp neben der SK1/SK2 liegen. Geräte mit und ohne Schutzleiter.
Hier ist der Schtuzleiter teilweise aus EMV-Gründen (Kondensator etc.) in schtuzisoliertes Gehäuse eingeführt. Dann wird das zum Begriffs-Chaos.
Gruß
jf27el
Hallo Hadde,
Eine Leitung in einem Kabelkanal darf nur entmantelt werden (das war wohl mit der Frage gemeint), wenn der Kabelkanal NUR unter Zuhilfenahme eines Werkzeuges geöffnet werden kann!
Ansonsten muss die doppelte Isolierung erhalten bleiben.
An oderer Stelle im Forum wurde die Frage diskutiert, ob eine Leitung Schutzisoliert ist. die Frage wurde mit ja beantwortet, wenn der Mantel erhalten ist und beidseitig entsprechende Gerätschaften angeschlossen sind.
In einem ohne Wekzeug zu öffnenden Kabelkanal würde die Leitung - wieder meine Meinung - nicht mehr als Schutzisoliert gelten.
Gruß
Alois
meine Meinung dazu:Da aber Prüfer sehr kreativer Leute sind, könntest du fragen ob der "Kanal" nicht ein Gerät darstellen sollte. (Wäre zwar Quatsch aber preisgünstig!)
Eine Leitung in einem Kabelkanal darf nur entmantelt werden (das war wohl mit der Frage gemeint), wenn der Kabelkanal NUR unter Zuhilfenahme eines Werkzeuges geöffnet werden kann!
Ansonsten muss die doppelte Isolierung erhalten bleiben.
An oderer Stelle im Forum wurde die Frage diskutiert, ob eine Leitung Schutzisoliert ist. die Frage wurde mit ja beantwortet, wenn der Mantel erhalten ist und beidseitig entsprechende Gerätschaften angeschlossen sind.
In einem ohne Wekzeug zu öffnenden Kabelkanal würde die Leitung - wieder meine Meinung - nicht mehr als Schutzisoliert gelten.
Gruß
Alois
Hallo Alois,
Zu dem auflegen freier Adern, steht zumindest was in der 0113. Wo, muss ich raussuchen. Jede Ader muss auf eiine Klemme aufgelegt werden.
Die Frage ist wo sich dieser Kanal befindet. In einem Schaltschrank spielt es keine Rolle, ob mit oder ohne Werkzeug. Ich würde dort in jedem Fall abmanteln - Platzbedarf, Wärmeableitung bei Bündelung.Eine Leitung in einem Kabelkanal darf nur entmantelt werden (das war wohl mit der Frage gemeint), wenn der Kabelkanal NUR unter Zuhilfenahme eines Werkzeuges geöffnet werden kann!
Zu dem auflegen freier Adern, steht zumindest was in der 0113. Wo, muss ich raussuchen. Jede Ader muss auf eiine Klemme aufgelegt werden.
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Sorry hatte nicht sauber gelesen.
Es war die Frage nach :
Was mich noch stört, ist dass Muss. Dabei würde ich sagen: Kann
Im Schaltschrank wird das obgeschlossenen System durch den Schrank hergestellt. => 500V Prüfspannung für die aktiven Leiter ausreichend.(zusätzlicher mech. Schutz durch abgeschlossenes Gehäuse
Deshalb kann man auf die zusätzliche Isolation verzichten. (s.o.)
siehe auch Alois und mein vorheriges Posting das für Kabelkanal außerhalb einer abgeschlossenen Betriebstätte gilt.
Nur wenn man das kann, bedeutet das nicht, dass man das muss. (Duales System hier nicht anwendbar)
Bei geschirmten Leitungen wäre das IMPO sogar Quatsch den Schirm nicht bis nahe des Anschlusses mitzunehmen.
Ich denke du fragst nach den Prüfunggsstücken zur Gesellenprüfung. Hier wird so getan, als ob in einen Schaltschrank gefahren wird. (Verschraubung Würgenippel etc.) Danach könnte man ohne Mantel der Nym weiterfahren. Aus Schönheitsgründen wird oft mit dem Mantel in den Verdrahtungskanal (Kammkanal) gefahren. Wenn einer diesen Mantel auch noch versucht, innerhalb des Kanals, das NYM gesamt zu biegen wird es automatisch ein "Gewerkel" und etwas eng.
Denke allerdings auch an die Zurichtregel für alle Leitungen und Kabel:
"Niemals zwei Dinge an der gleichen Stelle zu machen".
Also 10-20mm nach Einführung in den Kanal abmandeln und erst 10-20mm weiter knicken.
Aber sag evtl. selbst, auf was Du hinauswolltest. Und an welcher Stelle und welcher Anwendung.
Gruß
jf27el
Es war die Frage nach :
damit ist die Erklärung Arno entsprechend Deiner FrageMuss man, wenn eine Leitung in den Verdrahtungskanal "eingeführt" wird den Mantel abisolieren?
die wesentliche.Arno hat geschrieben: Die Frage ist wo sich dieser Kanal befindet. In einem Schaltschrank spielt es keine Rolle, ob mit oder ohne Werkzeug. Ich würde dort in jedem Fall abmanteln - Platzbedarf, Wärmeableitung bei Bündelung.
Was mich noch stört, ist dass Muss. Dabei würde ich sagen: Kann
Im Schaltschrank wird das obgeschlossenen System durch den Schrank hergestellt. => 500V Prüfspannung für die aktiven Leiter ausreichend.(zusätzlicher mech. Schutz durch abgeschlossenes Gehäuse
Deshalb kann man auf die zusätzliche Isolation verzichten. (s.o.)
siehe auch Alois und mein vorheriges Posting das für Kabelkanal außerhalb einer abgeschlossenen Betriebstätte gilt.
Nur wenn man das kann, bedeutet das nicht, dass man das muss. (Duales System hier nicht anwendbar)
Bei geschirmten Leitungen wäre das IMPO sogar Quatsch den Schirm nicht bis nahe des Anschlusses mitzunehmen.
Ich denke du fragst nach den Prüfunggsstücken zur Gesellenprüfung. Hier wird so getan, als ob in einen Schaltschrank gefahren wird. (Verschraubung Würgenippel etc.) Danach könnte man ohne Mantel der Nym weiterfahren. Aus Schönheitsgründen wird oft mit dem Mantel in den Verdrahtungskanal (Kammkanal) gefahren. Wenn einer diesen Mantel auch noch versucht, innerhalb des Kanals, das NYM gesamt zu biegen wird es automatisch ein "Gewerkel" und etwas eng.
Denke allerdings auch an die Zurichtregel für alle Leitungen und Kabel:
"Niemals zwei Dinge an der gleichen Stelle zu machen".
Also 10-20mm nach Einführung in den Kanal abmandeln und erst 10-20mm weiter knicken.
Aber sag evtl. selbst, auf was Du hinauswolltest. Und an welcher Stelle und welcher Anwendung.
Gruß
jf27el
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Für einfaches Abschneiden des PE und isolierung mittels Isolierband hätten mich meine Prüfer damals gesteinigt..
Wagoklemme
Und, eigentlich stmmt es schon, je nach Qualität (Klebeleistung) des Isobandes fällt das früher oder später ab .
Da sind dann mit ner Steckklemme schon eher "klare" Verhältnisse zu schaffen.
Wagoklemme
Und, eigentlich stmmt es schon, je nach Qualität (Klebeleistung) des Isobandes fällt das früher oder später ab .
Da sind dann mit ner Steckklemme schon eher "klare" Verhältnisse zu schaffen.
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
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Hallo Arno,
Gruß
Alois
das ist natürlich klar! Ich hatte den Brüstungskanal vor Augen, als ich auf den Beitrag antwortete!Die Frage ist wo sich dieser Kanal befindet. In einem Schaltschrank spielt es keine Rolle, ob mit oder ohne Werkzeug. Ich würde dort in jedem Fall abmanteln - Platzbedarf, Wärmeableitung bei Bündelung.
Gruß
Alois
Hallo Alois,
mich hat folgendes irritiert.das ist natürlich klar! Ich hatte den Brüstungskanal vor Augen, als ich auf den Beitrag antwortete!
Verdrahtungskanal findet man normalerweise nur innerhalb von Schaltschränken. Vielleicht kann uns Hadde da ja aufklären.Hadde hat geschrieben:Muss man, wenn eine Leitung in den Verdrahtungskanal "eingeführt" wird den Mantel abisolieren?