CEE32A mit LS 20A absichern ??
CEE32A mit LS 20A absichern ??
Hallo Leute...
Bin zwar kein Azubi mehr- aber die Frage ist hier besser aufgehoben!
Gegeben: Industrielager: ein Raum wo Stapler geladen werden.
Die Stromversorgung erfolgt über ein Stromschienensystem mit jeweiligen Abgangskästen bei den Staplern. Nun haben wir vom Bauherrn (der hat die Infos von der Firma die die Ladegeräte herstellt) nun folgende Voraussetzung bekommen.
Das wir CEE32A- mit LS 20A absichern sollten!
Nach Nachfrage warum die das so wollen => Die Ladegeräte benötigen nicht mehr Strom.
Tjo soweit ok, was anders passiert in dem Raum nun eh nicht- außer eben das laden der Stapler.
Die CEE- Dose wird extra markiert- dass diese mit 20A abgesichert ist.
Nach hitzigen Diskussionen im Büro- möchte ich gern mal eure Ansicht hören.
Vorschriftsmäßig? oder nicht
Bin zwar kein Azubi mehr- aber die Frage ist hier besser aufgehoben!
Gegeben: Industrielager: ein Raum wo Stapler geladen werden.
Die Stromversorgung erfolgt über ein Stromschienensystem mit jeweiligen Abgangskästen bei den Staplern. Nun haben wir vom Bauherrn (der hat die Infos von der Firma die die Ladegeräte herstellt) nun folgende Voraussetzung bekommen.
Das wir CEE32A- mit LS 20A absichern sollten!
Nach Nachfrage warum die das so wollen => Die Ladegeräte benötigen nicht mehr Strom.
Tjo soweit ok, was anders passiert in dem Raum nun eh nicht- außer eben das laden der Stapler.
Die CEE- Dose wird extra markiert- dass diese mit 20A abgesichert ist.
Nach hitzigen Diskussionen im Büro- möchte ich gern mal eure Ansicht hören.
Vorschriftsmäßig? oder nicht
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Moin..
ich sehe keine Bedenken... warum auch ?
Die Ladegeräte erzeugen Oberwellen und diese können im Neutralleiter einen höheren Strom erzeugen, als im Außenleiter...
Auch ein Grund..
ich sehe keine Bedenken... warum auch ?
Die Ladegeräte erzeugen Oberwellen und diese können im Neutralleiter einen höheren Strom erzeugen, als im Außenleiter...
Auch ein Grund..
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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- Null-Leiter
- Beiträge: 3426
- Registriert: Mittwoch 27. Dezember 2006, 13:10
- Wohnort: Koblenz
Wir hatten ähnliche Diskussionen ebenfalls im Rahmen von Dimensionierungen von Stromabgangskästen- wobei im Prinzip zwei grundlegende Positionen aufgetreten sind:
- man will aus einem Steckverbinder/Anschluss, der aufgrund seiner Bauform eine Leistung X liefern kann, diese auch vollends herausziehen können, und sich nicht limitieren (lassen)
(man weiss ja nie, was in den nächsten 20 Jahren mal so evtl. gefordert ist, und nochmal umbauen "will man" ja nicht)
- Der Steckverbinder darf max. Leistung X liefern, aufgrund der Anforderungen an die Verbindung, sowie Leitungslängen/Spannungsfall/Kurzschlussströme etc. ist eine Absicherung mit einem Überstromschutzorgan, welches eine max. Dauerbelastbarkeit deutlich kleiner als Nennstrom des Steckverbinders ok, sofern dieses deutlich gekennzeichnet ist. (Erleichert Zuordnung und Fehlersuche, falls doch mal Verbraucher >20A da in Hektik drankommen)
=> Halte ich für ok, ohne jetzt die VDE zu kennen, da:
- Absicherung kleiner Nennbelastbarkeit der Kupplung ist
- eine Kennzeichnung auf der Dose erfolgt, wieviel wirklich abgesichert wird
- sicherlich auch dranstehen wird/soll, dass da nur Stapler drankommen sollen
- dort lediglich dafür unterwiesenes Personal mal eben Verbraucher dranhängt/dranhängen darf, da es ja ein Industriebetrieb ist und nicht in einem Haushalt passiert, wo eh der Verbraucher vor sich selbst geschützt werden muss
- man will aus einem Steckverbinder/Anschluss, der aufgrund seiner Bauform eine Leistung X liefern kann, diese auch vollends herausziehen können, und sich nicht limitieren (lassen)
(man weiss ja nie, was in den nächsten 20 Jahren mal so evtl. gefordert ist, und nochmal umbauen "will man" ja nicht)
- Der Steckverbinder darf max. Leistung X liefern, aufgrund der Anforderungen an die Verbindung, sowie Leitungslängen/Spannungsfall/Kurzschlussströme etc. ist eine Absicherung mit einem Überstromschutzorgan, welches eine max. Dauerbelastbarkeit deutlich kleiner als Nennstrom des Steckverbinders ok, sofern dieses deutlich gekennzeichnet ist. (Erleichert Zuordnung und Fehlersuche, falls doch mal Verbraucher >20A da in Hektik drankommen)
=> Halte ich für ok, ohne jetzt die VDE zu kennen, da:
- Absicherung kleiner Nennbelastbarkeit der Kupplung ist
- eine Kennzeichnung auf der Dose erfolgt, wieviel wirklich abgesichert wird
- sicherlich auch dranstehen wird/soll, dass da nur Stapler drankommen sollen
- dort lediglich dafür unterwiesenes Personal mal eben Verbraucher dranhängt/dranhängen darf, da es ja ein Industriebetrieb ist und nicht in einem Haushalt passiert, wo eh der Verbraucher vor sich selbst geschützt werden muss
- Chris
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- Wohnort: ST
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- Null-Leiter
- Beiträge: 826
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Hallo theMED,
Wenn jedoch jemand ein Gerät ausliefert, dass mit einer 32 A Steckverbindung ausgerüstet ist, so muss er ggf. geräteintern für eine zusätzlich adequate Absicherung sorgen, wenn dieses Gerät die 32 A nicht verträgt. Also ist hier der Gerätelieferant gefordert.
Da mir dieses leidige Thema nicht neu ist, wir haben solche Ladegeräte wo immer möglich, festangeschlossen und leistungsbezogen abgesichert.
In jedem Falle vorschriftsmäßig. Die Bezeichnung auf Steckdosen heißt z,B. 16A max. d.h. ich darf sie auch mit 4 A aber nicht mit 20A absichern.Nach hitzigen Diskussionen im Büro- möchte ich gern mal eure Ansicht hören.
Vorschriftsmäßig? oder nicht
Wenn jedoch jemand ein Gerät ausliefert, dass mit einer 32 A Steckverbindung ausgerüstet ist, so muss er ggf. geräteintern für eine zusätzlich adequate Absicherung sorgen, wenn dieses Gerät die 32 A nicht verträgt. Also ist hier der Gerätelieferant gefordert.
Da mir dieses leidige Thema nicht neu ist, wir haben solche Ladegeräte wo immer möglich, festangeschlossen und leistungsbezogen abgesichert.
- NurNeugierig
- Beiträge: 1306
- Registriert: Samstag 28. Januar 2006, 03:53
- Wohnort: Hambuuuuuuurch!!
Oberwelle hat geschrieben:Moin..
auch mal als Anstoß:
Nicht alle Schuco´s sind mit 16A abgesichert.. ( 10A )
oh ja.. habe da neulich ein wuuuuunderschöne Verteilung gesehen... alles nur 10A-Automaten. Und es sah aus, als wenn's aus der Vorkriegszeit ist. Wunderschön. Leider hab ich keinen Photoapperat dabei gehabt :-)
Wenn man das nicht vorher weiß, kann es lustig werden bei Veranstaltungen mit 'n paar Lampen... :-)