fragen zur e30 verlegung

Das Azubi & Studenten Board
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

andi2206 hat geschrieben:... NYM Kabel dürfen neben E ... Kabel verlegt werden,
aber nie in der gleichen Schelle. ...
Moin andi,

E-Kabel werden bei der Beflammung empfindlich gegenüber mechanischen Einwirkungen. Liegt nun eine Leitung oder ein Kabel ohne Funktionserhalt neben einem solchen mit Funktionserhalt, besteht die Gefahr, dass beim Kurzschluss in der Leitung sich diese "bewegt" und das E-Kabel beschädigt.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
krusty
Null-Leiter
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 16. September 2015, 17:25

Beitrag von krusty »

wie weit auseinander müssen nym und e30/90 kabel denn auseinander liegen? kabel
darf ich e30/90 UP legen?
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Krusty,

nimm mal eine andere Tastatur. Die Umschalten-Taste scheint defekt zu sein.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Max60
Beiträge: 970
Registriert: Donnerstag 13. August 2009, 12:41

Beitrag von Max60 »

Hi Olaf,
Olaf S-H hat geschrieben: E-Kabel werden bei der Beflammung empfindlich gegenüber mechanischen Einwirkungen. Liegt nun eine Leitung oder ein Kabel ohne Funktionserhalt neben einem solchen mit Funktionserhalt, besteht die Gefahr, dass beim Kurzschluss in der Leitung sich diese "bewegt" und das E-Kabel beschädigt.
Liegt das im Ermessen des Prüfers, oder gibt es da konkrete Vorschriften, aus denen das hervorgeht?

(Abgesehen von sowas wie: "Die Verlegung muss garantieren dass die Leitung im Rahmen ihrer vorhergesehenen Funktionsweise nicht beschädigt wird" oder so)
karo1170
Null-Leiter
Beiträge: 459
Registriert: Montag 31. März 2014, 11:26
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Beitrag von karo1170 »

krusty hat geschrieben:kabel darf ich e30/90 UP legen?
Hast du dir die angegebene Literatur, insbesondere das Daetwyler HB denn schon mal durchgelesen? Da sind sogar Bilder dabei...
i_do_it
Null-Leiter
Beiträge: 39
Registriert: Donnerstag 19. November 2015, 21:42

Beitrag von i_do_it »

karo1170 hat geschrieben:Hast du dir die angegebene Literatur, insbesondere das Daetwyler HB denn schon mal durchgelesen? Da sind sogar Bilder dabei...
Lesen? was ist denn das?
ok Bilder - dann geht vielleicht doch ...
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Max,

stimmt, es ist der Gummi-Passus der DIN 4102-12. Ein Kurzschluss kann eine Bewegung des "normalen" Kabels/der Leitung hervorrufen. Auch ein Lichtbogen ist möglich. Beides kann die durch das Feuer "empfindlich" gewordene E-Kabel beschädigen und deren Funktion zunichte machen.

Insofern ist hier zuerst die Erfahrung und Kompetenz des Errichters gefordert. Sicherlich wird ein NYM 3x1,5, welches alle 20 cm mit einer Bügelschelle befestigt ist, weniger Probleme bereiten, als ein NYY 1x300, welches alle 2 m mit einer Nagelschelle befestigt ist.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
elektro.hell
Beiträge: 168
Registriert: Dienstag 6. Januar 2015, 19:52
Wohnort: Schleswig-Holstein

Beitrag von elektro.hell »

Olaf S-H hat geschrieben:.... als ein NYY 1x300, welches alle 2 m mit einer Nagelschelle befestigt ist.

Gruß Olaf

Moin Olaf,

gibt's davon Bilder ?


Schöne Ostern
Dirk
Antworten